Ladekran

Ausbildung zum Ladekranfahrer Erstschulung, sowie jährliche Unterweisung

Wer benötigt einen Fahrausweis für Ladekran?
Nach den Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien benötig jeder der beruflich einen  Ladekran bedient, einen Fahrausweis, mit eingetragenem Fahrauftrag und den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein.

Dauer

  • 4 Tage bei Ersterwerb
  • 4 Unterrichtsstunden jährliche Unterweisung


Voraussetzungen

  • bei Ersterwerb: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung, hier besonders räumliches Sehen sowie den für das Kranfahrzeug erforderlichen Führerschein
  • bei jährlicher Unterweisung, gültiger Fahrausweis.


Inhalte der Ausbildung

  • Gesetzliche Vorschriften
  • Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Bedienvorschriften
  • Sicherheitsregeln
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Sicherheitseinrichtungen an Ladekran
  • Baugruppen Bauarten
  • Umgang mit Last
  • Traglasttabellen
  • Handzeichen
  • Transport des Ladekrans- Aufstellung- Abstützung- Unterbauung
  • Pflege und Wartung
  • Sichtkontrollen- Funktionsproben- Ablegereife
  • Verhalten bei Störungen
  • praktische Übungen
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung (intern)


Abschluss
Personenbezogener Fahrausweis für Ladekran mit interner theoretischen und praktischen Prüfung.  (Der Fahrausweis ist von der Berufsgenossenschaft anerkannt).

Kompetenz
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Ladekranfahrern und auch sonstigen Kranfahrern. Sie besitzen alle eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung.

Besonderer Hinweise

  • Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!
  • Obige Aus- bzw. Weiterbildungen führen wir gerne auch in Ihren Geschäftsbereichen durch.


Hinweis für den Unternehmer
Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine gesonderte Einweisung auf den von ihm eingesetzten Ladekran durchzuführen, zusätzlich muss er einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Dieser ist im Fahrausweis einzutragen. Der Unternehmer ist außerdem verpflichtet eine jährliche Unterweisung durchführen zu lassen, auch diese ist im Fahrausweis einzutragen. (Berufsgenossenschaftliche Richtlinien)

Preis

Auf Anfrage

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