Zweirad Führerschein

Mofa

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein

Mindestalter

15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Keine erforderlich

Einschluss der Klassen

keine

Theoretische Mindestausbildung

Gruppenausbildung:
nicht mehr als 20 Teilnehmer
6 Stunden spezieller Mofaunterricht 
Einzelausbildung:
6 Doppelstunden am klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M

Praktische Mindestausbildung

Einzelausbildung:
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten
Gruppenausbildung:
bei höchstens 4 Teilnehmer
mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten

Prüfungsdauer

Praktische Prüfung entfällt

Klasse AM

  • Kleinkrafträder auch mit Beiwagen
  • bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
  • bei Elektromotoren mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
  • bei Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
  • bei Elektromotoren eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen
  • bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien

Mindestalter

15 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine erforderlich

Einschluss der Klassen

keine

Theoretische Mindestausbildung

Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten

Prüfungsdauer

45 Minuten

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse A1

  • Kraftfahrräder, Leichtkrafträder
  • Hubraum nicht mehr als 125 cm³
  • Nennleistung nicht mehr als 11 kW, bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
  • bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von mehr als 50 cm³
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter

16 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine erforderlich

Einschluss der Klassen

AM

Theoretische Mindestausbildung

Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungsdauer

45 Minuten

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse A2

  • Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht  0,2 kW/kg nicht übersteigt

Mindestalter

18 Jahren (Direkteinstieg oder Aufstieg)

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine erforderlich

Einschluss der Klassen

A1 und AM

Theoretische Mindestausbildung

Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb 2 Jahren

Theoretische Ausbildung siehe obenPraktische Ausbildung:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer

60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Min bei Aufstieg

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse A

  • Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
  • Hubraum mehr als 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • bei Verbrennungsmotoren mit eiem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für dreikrafträdrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre bei Direkteinstieg

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine erforderlich

Einschluss der Klassen

AM, A1 und A2

Theoretische Mindestausbildung

Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse A1 oder A2 auf A

Theoretische Ausbildung siehe obenPraktische Ausbildung:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer

60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Minuten bei Aufstieg

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

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