Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
keine erforderlich
Prüfungsdauer
Praktische Prüfung entfällt
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse T
- Zugmaschinen
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrenden Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Mindestalter
16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM und L
Theoretische Mindestausbildung
Bei Ersterteilung:
12 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre