Seminar Digitales Kontrollgerät
Grundlage
- Seit 1. Mai 2006 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug (zur Güterbeförderung und Busse zur gewerblichen Personenbeförderung), das unter den Geltungsbereich der Verordnung 3820/85 fällt, ab einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich des Fahrers) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
- Dies gilt auch für Fahrzeuge unter 3,5 t, sobald diese in Kombination mit einem Auflieger/Anhänger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen, und gewerblich genutzt werden.
- Der Unternehmer ist verpflichtet den Fahrer über die richtige Handhabung des digitalen Kontrollgerätes zu unterweisen. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an.
Seminarinhalte
- rechtliche Grundlagen
- Aufbau des Kontrollgerätes
- Fahrerkarte
- Tätigkeiten zu Schichtbeginn
- Tätigkeiten zu Schichtende
- Kontrolle, Mitführpflicht
- Ausdrucke
- praktische Übungen am Original Kontrollgerät
- Neuerungen Lenk- und Ruhezeiten
- Einbaupflicht, Ausnahmen, Umrüstung
- Übersicht Kontrollgeräte
- Kartensysteme (Nutzung, Beantragung)
- Fahrerkarte
- Unternehmenskarte
- Werkstattkarte
- gesetzliche Bestimmungen
- Datendownloads
- Softwarelösungen
Umfang
Das Seminar dauert ca. 4 Stunden. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
Preis
Auf Anfrage