Digitales Kontrollgerät

Seminar Digitales Kontrollgerät

Grundlage

  • Seit 1. Mai 2006 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug (zur Güterbeförderung und Busse zur gewerblichen Personenbeförderung), das unter den Geltungsbereich der Verordnung 3820/85 fällt, ab einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich des Fahrers) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
  • Dies gilt auch für Fahrzeuge unter 3,5 t, sobald diese in Kombination mit einem Auflieger/Anhänger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen, und gewerblich genutzt werden.
  • Der Unternehmer ist verpflichtet den Fahrer über die richtige Handhabung des digitalen Kontrollgerätes zu unterweisen. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an.


Seminarinhalte

  • rechtliche Grundlagen
  • Aufbau des Kontrollgerätes
  • Fahrerkarte
  • Tätigkeiten zu Schichtbeginn
  • Tätigkeiten zu Schichtende
  • Kontrolle, Mitführpflicht
  • Ausdrucke
  • praktische Übungen am Original Kontrollgerät
  • Neuerungen Lenk- und Ruhezeiten
  • Einbaupflicht, Ausnahmen, Umrüstung
  • Übersicht Kontrollgeräte
  • Kartensysteme (Nutzung, Beantragung)
  • Fahrerkarte
  • Unternehmenskarte
  • Werkstattkarte
  • gesetzliche Bestimmungen
  • Datendownloads
  • Softwarelösungen

Umfang

Das Seminar dauert ca. 4 Stunden. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.

Preis

Auf Anfrage

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