PKW Führerschein

Klasse B / BF17

  • PKW, kleine LKW bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Nicht mehr als 8 Sitzplätze, zusätzlich Fahrer
  • Anhänger zulässiges Gesamtgewicht höchstens 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht des PKW´s und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen zusammen nicht grösser als 3,5 t sein

Mindestalter

• 17 Jahre bei BF 17 
• 18 Jahre bei  Klasse B

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Keine erforderlich

Einschluss der Klassen

L und AM

Theoretische Mindestausbildung

Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungsdauer

45 Minuten

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse BE

  • Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
  • sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhägers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt

Mindestalter

17 Jahre bei BF17, 18 Jahre bei Klasse B

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse B

Theoretische Mindestausbildung

ist nicht vorgeschrieben

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt

Prüfungsdauer

45 Minuten

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

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