Klasse B / BF17
- PKW, kleine LKW bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- Nicht mehr als 8 Sitzplätze, zusätzlich Fahrer
- Anhänger zulässiges Gesamtgewicht höchstens 750 kg
- zulässiges Gesamtgewicht des PKW´s und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen zusammen nicht grösser als 3,5 t sein
Mindestalter
• 17 Jahre bei BF 17
• 18 Jahre bei Klasse B
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Keine erforderlich
Einschluss der Klassen
L und AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse BE
- Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhägers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
17 Jahre bei BF17, 18 Jahre bei Klasse B
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Theoretische Mindestausbildung
ist nicht vorgeschrieben
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre