BUS Führerschein

Klasse D1

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder
  • zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter

•  21 Jahre
•  für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
   – 18 Jahre mit Berufskraftfahrerausbildung
   –  21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse B

Einschluss der Klassen

keine

Befristung der Fahrerlaubnis

auf 5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

  • Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wiederholungsuntersuchung

  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

Theoretische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung:

  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse B zusätzlich 10 Stunden klassenspezifischer Stoff
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C1 zusätzlich 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C  zusätzlich 4 Stunden klassenspezifischer Stoff

 2. Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B und D1:

  • 6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff für Klasse B und 10 Stunden für die Klasse D1 (* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist)

Praktische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung:

  • Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre: 6 Stunden Grundausbildung und 4 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 2 Nachtfahrten
    Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre: 8 Stunden Grundausbildung und 8  Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 4 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre: 16 Stunden Grundausbildung und 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 4 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B/C1 bis zwei Jahre: 41 Stunden Grundausbildung und 19 Überlandfahrten, 12 Autobahnfahrten, 7 Nachtfahrten


2. Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D1:

  • Zunächst Ausbildung der Klasse B
  • dann Ausbildung der Klasse D1 mit
  • 41 Stunden Grundausbildung, 19 Überlandfahrten, 12  Autobahnfahrten, 7 Nachtfahrten

Prüfungsdauer

75 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse D1E

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t nicht übersteigen.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindestalter

•  21 Jahre
•  für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
   – mit Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
   – mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse D1
oder B bei gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E
oder Sie besitzen keinen Führerschein und erwerben gemeinsamen die Klassen B, D1 und D1E

Einschluss der Klassen

Klassen BE und C1E sofern der Inhaber C1 besitzt

Befristung der Fahrerlaubnis

auf 5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

  • Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wiederholungsuntersuchung

  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgeweisen werden.

Theoretische Mindestausbildung

Es ist keine theoretische Ausbildung  bei Vorbesitz D1 vorgeschrieben!
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E oder der Klassen B, D1 und D1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D1 bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klasse B und D1 entsprechen.

Praktische Mindestausbildung

4 Stunden Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1  Nachtfahrt.

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B / D1 und D1E

  • Zunächst Ausbildung der Klasse B wie beim Ersterwerb
  • danach Ausbildung der Klasse D1
  • und abschließend Ausbildung der Klasse D1E

Prüfungsdauer

70 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse D

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter

•  24 Jahre
•  für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
   – mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
   – mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre
   – mit Grundqualifikation 21 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse B

Einschluss der Klassen

Klasse D1

Befristung der Fahrerlaubnis

auf 5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

– Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
– bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch 
  eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wiederholungsuntersuchung

  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

Theoretische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung

  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse B  18 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C1 12 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse D1  8 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C   8 Stunden klassenspezifischer Unterricht

 
2. Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D

  • 6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht für Klasse B sowie 18 Stunden klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D (* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.)

Praktische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung

  • Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre: 7 Stunden Grundausbildung, 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse C bis zwei Jahre: 14 Stunden Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8  Autobahnfahrten, 6 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als zwei Jahre: 33 Stunden Grundausbildung, 12  Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B oder C1 bis zwei Jahre: 45 Stunden Grundausbildung, 22  Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse D1: 20 Stunden Grundausbildung, 5 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 5  Nachtfahrten


2. Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D

  • zunächst Ausbildung der Klasse B
  • dann Ausbildung der Klasse D mit
  • 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 
    8 Nachtfahrten

Prüfungsdauer

75 Minuten. davon 45 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

Klasse DE

  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter

•  24 Jahre
•  für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
   – mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
   – mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre
   – mit Grundqualifikation 21 Jahre
     bis 50 km Linienverkehr  21 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

Klasse D

Einschluss der Klassen

Klassen D1E, BE sowie C1E sofern der Inhaber C1 besitzt

Befristung der Fahrerlaubnis

auf 5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

– Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
– bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch 
   eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wiederholungsuntersuchung

  • Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

Theoretische Mindestausbildung

Es ist keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse D vorgeschrieben!

Praktische Mindestausbildung

  • 4 Stunden Grundausbildung und 3 Stunden Überlandfahrten, 1 Stunde Autobahnfahrt, 1 Stunde Nachtfahrt


Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, D und DE

  • Zunächst Ausbildung der Klasse B
  • danach Ausbildung der Klasse D
  • und dann Ausbildung der Klasse DE

Prüfungsdauer

70 Minuten, davon 45 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte

15 Jahre

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