Modul 4.3 Weiterbildung Kraftfahrer im Güterverkehr Klassen C1/C1E/C und CE – Übersicht
Personen, die im gewerblichen Güter- oder Werksverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.
Voraussetzungen:
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 (alt), C1, C1E, C oder CE.
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Sie besitzen den Führerschein Kl. 3 (alt), die Klasse C1, C1E, C oder CE ohne die erforderliche Weiterbildung und möchten eine Beschäftigung als Kraftfahrer im Güterverkehr aufnehmen.
Dauer:
5 Tage (35 Stunden)
Inhalte der Ausbildung:
Sachgebiet 1 „ Eco-Training / Wirtschaftliches Fahren“
Inhalte:
Technische Wartung, Analyse der Fahrwiderstände und deren Abhängigkeiten, Technik und Verhaltensregeln zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens, alternative Kraftstoffe, Abgasreinigung bzw. Abgasnachbehandlungssysteme
Sachgebiet 2 „ Sozialvorschriften für den Güterkraftverkehr, Digitaler Tachograph“
Inhalte:
Vorschriften für den Güterverkehr, Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften, Kontrollgeräte, Arbeitszeitgesetz, Gewerblicher Güterverkehr, Besondere Güter, Frachtvertrag – Frachtrecht,
Kenntnis im Umgang mit dem digitalen Tachographen,
Schwerpunkte: Aufbau und Funktion des Tachographen, Einsatz der Fahrerkarte/Unternehmerkarte/Werkstatt und Kontrollkarte, praktische Übungen. Behebung von Fehlfunktionen, Vorgehensweise bei Verlust, Verstöße und Ahndung.
Sachgebiet 3 „Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit“
Inhalte:
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Arten und Funktionsweise von Bremsanlagen, Besonderheiten der Bremsanlage und deren Einsatzgrenzen, Traktionskontrollen wie ABS, ASR, ESP, Beherrschung des Bremsvorgangs, Betriebsbremsung, Notbremsung, Dauerbremsung, Zugabstimmung, Lastverteilung, Bremskraftverteilung, Verhalten bei Defekten, Kurven fahren.
Sachgebiet 4 „ Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger“
Inhalte:
Das wirtschaftliche Umfeld des Güterverkehrs, die Marktordnung im Güterkraftverkehr, die Rolle des Fahrers als Imageträger, Verhütung von Formen der Kriminalität / Schleusung illegaler Einwanderer, Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, Gesundheitsschutz und Gesundheitsschäden vorbeugen.
Sachgebiet 5 „Ladungssicherung“
Inhalte:
Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt, Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, richtige Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Belastbarkeit von Fahrzeugaufbauten, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Einsatz des Umschlaggerätes, Feststell- und Verzurrtechniken, richtige Verwendung der Zurrgurte, Auf- und Abplanen
Abschluss:
Zertifikat „ Weiterbildung Berufskraftfahrer im Güterverkehr“ der Kraftfahrverkehrsschule Rogowski über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Eintrag Kennziffer 95 kann vorgenommen werden).
Besonderer Hinweis:
Die Weiterbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen förderbar. Wir beraten Sie gerne.
Arbeitgeberinformationen zur Förderung der Weiterbildung Beschäftigter
Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.
Preis
Auf Anfrage