Modul 4.1 Beschleunigte Grundqualifikation Fachrichtung Personenverkehr
Teilnehmer:
Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz im gewerblichen Personenverkehr anstreben.
Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D1E, D oder DE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.
Voraussetzung:
Führerschein der Klasse B
Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
- 21 Jahre bei Bussen der Kl. D1 und D1E bis max. 16 Fahrgastplätzen im Reise- und Linienverkehr
- 21 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen bis 50 km Linienlänge und kein Reiseverkehr
- 23 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen über 50 km Linienlänge und im Reiseverkehr
Ziele:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und Marktordnung
Abschluss:
Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung, ca. 90 Minuten, unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.
Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern im Bereich des Personenverkehrs. Die Fahrschule Rogowski ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.
Der Lehrgang umfasst 140 Stunden a. 60 Min. davon 10 Stunden a. 60 Min. praktische Stunden.
Die Ausbildung dauert ca. 6 Wochen in Vollzeit oder ca. 11 Wochen in Teilzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Besonderer Hinweis:
Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!
Arbeitgeberinformationen zur Förderung der Weiterbildung Beschäftigter
Preis
Auf Anfrage