Modul 4.1 Beschleunigte Grundqualifikation Fachrichtung Güterverkehr
Teilnehmer:
Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zG im gewerblichen Güterkraftverkehr anstreben.
Voraussetzung:
Führerschein der Klasse B
Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
21 Jahre bei Kraftfahrzeugen der Kl. C und CE
18 Jahre bei Kraftfahrzeugen der Kl. C1 und C1E
Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen C1, C1E, C oder CE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.
Ziele:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und Marktordnung
Abschluss:
Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung, ca. 90 Minuten, unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.
Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern. Die Fahrschule Rogowski ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.
Besonderer Hinweis:
Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!
Arbeitgeberinformationen zur Förderung der Weiterbildung Beschäftigter
Der Lehrgang umfasst 140 Stunden a. 60 Min. davon 10 Stunden a. 60 Min. praktische Stunden.
Die Ausbildung dauert ca. 6 Wochen in Vollzeit oder ca. 11 Wochen in Teilzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Preis
Auf Anfrage