Mofa
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein
Mindestalter
15 Jahre
16 Jahre bei Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Gruppenausbildung:
nicht mehr als 20 Teilnehmer
6 Stunden spezieller Mofaunterricht
Einzelausbildung:
6 Doppelstunden am klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M
Praktische Mindestausbildung
Einzelausbildung:
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten
Gruppenausbildung:
bei höchstens 4 Teilnehmer
mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten
Prüfungsdauer
Praktische Prüfung entfällt
Klasse AM
- Kleinkrafträder auch mit Beiwagen
- bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- bei Elektromotoren mit einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- bei Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- bei Elektromotoren eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen
- bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien
Mindestalter
15 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A1
- Kraftfahrräder, Leichtkrafträder
- Hubraum nicht mehr als 125 cm³
- Nennleistung nicht mehr als 11 kW, bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von mehr als 50 cm³
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
45 Minuten
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A2
- Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter
18 Jahren (Direkteinstieg oder Aufstieg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
A1 und AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 unterhalb 2 Jahren
Theoretische Ausbildung siehe obenPraktische Ausbildung:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Min bei Aufstieg
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Klasse A
- Kraftfahrräder auch mit Beiwagen
- Hubraum mehr als 50 cm3 oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- bei Verbrennungsmotoren mit eiem Hubraum von mehr als 50 cm³
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für dreikrafträdrige Kraftfahrzeuge
24 Jahre bei Direkteinstieg
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM, A1 und A2
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von Klasse A1 oder A2 auf A
Theoretische Ausbildung siehe obenPraktische Ausbildung:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt
Prüfungsdauer
60 Minuten bei Direkteinstieg
40 Minuten bei Aufstieg
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre