Seminar Digitales Kontrollgerät
Grundlage
- Seit 1. Mai 2006 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug (zur Güterbeförderung und Busse zur gewerblichen Personenbeförderung), das unter den Geltungsbereich der Verordnung 3820/85 fällt, ab einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich des Fahrers) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
 - Dies gilt auch für Fahrzeuge unter 3,5 t, sobald diese in Kombination mit einem Auflieger/Anhänger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen, und gewerblich genutzt werden.
 - Der Unternehmer ist verpflichtet den Fahrer über die richtige Handhabung des digitalen Kontrollgerätes zu unterweisen. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an.
 
Seminarinhalte
- rechtliche Grundlagen
 - Aufbau des Kontrollgerätes
 - Fahrerkarte
 - Tätigkeiten zu Schichtbeginn
 - Tätigkeiten zu Schichtende
 - Kontrolle, Mitführpflicht
 - Ausdrucke
 - praktische Übungen am Original Kontrollgerät
 - Neuerungen Lenk- und Ruhezeiten
 - Einbaupflicht, Ausnahmen, Umrüstung
 - Übersicht Kontrollgeräte
 - Kartensysteme (Nutzung, Beantragung)
 - Fahrerkarte
 - Unternehmenskarte
 - Werkstattkarte
 - gesetzliche Bestimmungen
 - Datendownloads
 - Softwarelösungen
 
Umfang
Das Seminar dauert ca. 4 Stunden. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
Preis
Auf Anfrage